in kleiner Gartenverein im Süd-Westen der Stadt Leipzig.
Am Rande der Stadt, eingeschlossen von einem Land - und Vogelschutzgebiet angrenzend an ein künftiges Naturschutzgebiet.
Gegründet wurde der heutige Kleingartenverein im Jahre 1905 als Grabeland. So wurde die Anlage in den 1950iger Jahren zur Sparte des VKSK und ist seit dem 21.06.1990 ein eingetragener Verein beim Amtsgericht Leipzig.
Der Verein besitzt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und die Pächter betreiben nicht gewerbsmäßigen Obst-und Gemüseanbau, lieben Blumen, der eine oder andere hat einen kleinen Gartenteich und was besonders bei späteren Begehungen auffiel: In jedem Garten gibt es zahlreiche Kompostanlagen
. Die Kleingärtner nutzen ihre Parzellen natürlich auch zur Erholung. Kurz und Gut ein idealer Kleingartenverein.
Foto: Th. Peinke
Foto: H.Gruner
Das ging auch viele Jahre ohne Beanstandungen von Verband oder Kommune.
Bis zum Jahre 2014, da war auf einmal nichts mehr in Ordnung im Verein. Es fing an mit Begehungen durch den SLK und das ASG, gleich zweimal in einem Jahr. Das war schon etwas merkwürdig. Es ging dann auch weiter so, mit den Begehungen. Eine besonders gründliche Überprüfung der Gemeinnützigkeit des Vereins durch die Anerkennungsbehörde der Gemeinnützigkeit, mit Buchprüfung vor Ort über
sechs Jahre rückwärts, verlief für den Verein positiv und die Gemeinnützigkeit wurde erneut bestätigt.
Im März 2015 wurde dann vom Amt für Stadtgrün und Gewässer Leipzig (ASG) festgestellt, dass im Verein keine kleingärtnerische Nutzung stattfindet.
Für den Vorstand des Vereins ein völlig überraschende Situation. Was ging hier vor, was ist im „Busch“?
Also hat der Vorstand eine Bestandsaufnahme, mittels eines Fragebogens, in jeder einzelnen Parzelle des Vereins durchgeführt und daraus für jede Parzelle ein Protokoll erstellt. Daraus ergab sich ein kleingärtnerisch genutzter Flächenanteil von 52,29% bezogen auf die Gesamtparzellenfläche des Vereins. Das Ergebnis wurde dem ASG im Januar 2016 mit geteilt. Dennoch erhielt der Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V. (SLK) im März 2016 eine Abmahnung wegen der angeblichen Verhältnisse in seinem Mitgliedsverein, bezüglich vertragswidriger Nutzung der Pachtsache. Die vom Verein vorgelegten Fakten zählten dabei offensichtlich nicht.
Der SLK führte im Mai 2016 erneut eine Begehung des Vereins durch. Auf Verlangen des Vorstands des Vereins wurde die Begehung unter Verwendung der, für jede Parzelle angefertigte Protokolle, durchgeführt. Der Vorsitzende des SLK hat dabei mit dem Vorsitzenden des Vereins jede einzelne Parzelle in Augenschein genommen und die Protokolle wurden teilweise mit Bemerkungen, Ergänzungen oder Streichungen versehen und von beiden Seiten Unterschrieben.
Am prozentualen Ergebnis bezüglich der Nutzflächen gab es nur sehr geringe Veränderungen. Das hätte eigentlich zeigen sollen, dass die Abmahnung des SLK durch das ASG nicht gerechtfertigt war.
Doch weit gefehlt, der SLK hat dennoch die Abmahnung vom ASG an den Verein im Juli 2016 weiter gereicht !
Was sollte das denn bitte ?
Spätestens hier wurde dem Verein klar, worum es wirklich geht. Der Status „Kleingarten“ sollte aufgehoben werden und aus Kleingärten sollten Erholungsgärten werden. Dieser Fakt wurde vom geschäftsführenden Vorsitzenden des SLK Herrn R. Müller im Oktober des Jahres 2017 dem Vorstand des KGV zufällig in einem Gespräch bestätigt. Das passt auch deutlich zu dem Umstand, dass das Plankennzeichen „Dauerkleingärten“ aus dem Flächennutzungsplan der Stadt verschwunden ist. (wir berichteten bereits darüber)
Die Folge bei Umwandlung in „Erholungsgärten“: freie Pachtzinsgestaltung durch den Eigentümer und Erleichterung der Kündigungen durch den Verpächter.
Also offensichtlich doch:
Kleingartenanlagen sind zurückgehaltenes Bauland !
Im Mai führte der SLK eine erneute Begehung der KGA durch, unter der Begründung: Kontrolle nach der Abmahnung!
Sehr geehrter Leser dieses Artikels. Glauben Sie nun, dass der Kleingartenverband auch ein entsprechendes Protokoll über die nun schon 6. Begehung der KGA durch den SLK bekommen hat?
Immerhin wäre das für die weitere Arbeit des Vorstandes der KGA sehr von Nutzen gewesen.
Weit gefehlt! Bis zum heutigen Tag fehlt jegliche Stellungnahme des SLK zu der Begehung im Mai.
Da kann man mal sehen wie ernst die Problematik von Seiten des SLK genommen wird! Soweit zur satzungsmäßigen Pflicht des Stadtverbandes seine Mitglieder zu unterstützen und zu fördern!
Aber wie ist das möglich?
Ganz einfach, es liegt am Organisationssystem der Verbandsstrukturen!
Da gibt es eines Teils die Pachtkette. Der Stadtverband (SLK) ist Vertragspartner des Eigentümers über den Generalpachtvertrag.
Anderer seits ist der Verband Vertragspartner mit dem Verein.
Der Verband hat also zwei Interessen zu vertreten. Und das ist der Punkt: Der Geschäftsführer des Verbandes muss die Interessen der Eigentümer vertreten und der Vorsitzende des Verbandes die Interessen der Mitgliedsvereine. Mit zwei verantwortungsbewussten Personen sicher kein Problem.
In der Praxis sieht das jedoch anders aus: Die Ämter Geschäftsführer und Vorsitzender der Verbände werden in Personalunion ausgeführt, wobei die Entscheidungen logischerweise letztendlich für den mächtigeren Vertragspartner ausfallen.
Der kleine Kleingartenverein im Südwesten von Leipzig hat es deutlich zu spüren bekommen.
Die Kleingartenvereine bleiben dabei auf der Strecke.
Die Garten-Partei Sachsen (gartenpartei.org) vertritt schon allein deshalb die Position, diese Ämterverbindung zu trennen. Nur so ist eine konstruktive Arbeit für einen geschäftsführenden Vorstand, der dann sozusagen auch als Aufsichtsrat gegenüber dem Geschäftsführer der Geschäftsstelle fungiert, überhaupt erst möglich.
h.g.
Kommentare
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