Stellungnahme der Garten Partei Sachsen (GPS) zum Protokoll zur Gartenbegehung der Kleingartenanlage „Am Weidenweg“ vom 31.08.2017
Liebe Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, liebe Freunde des Naturschutzes,
Vertreter der GPS entdeckten im offiziellen Schaukasten der o.g. KGA des besagte Protokoll zur Begehung der Kleingartenanlage durch Mitglieder des Stadtverbandes der Kleingärtner Leipzig (SLK) unter Leitung des Leiters der Garten-Fachkommission (GFK) des SLK Herrn Olaf Weidling.
Die erste Aussage zum Gesamtzustand der Anlage lt. Protokoll (Zitat):
„Dies,so zeigte sich, entspricht keineswegs dem Bundeskleingartengesetz (BkleingG).
Diese Einschätzung wird begründet mit dem §1 Abs. 1 Ziff.1 des BkleingG.
Das ist insofern schon falsch und verwerflich, da dieser § 1 des BkleingG sich auf die Definition eines Kleingartens beschränkt. Er darf zur Beurteilung einer Gesamtanlage gar nicht herangezogen werden.
Der SLK führt jährliche Schulungen für seine Verbandsmitglieder (also Vorstände der KGV) durch. Es sollte also erwartet werden, dass solche gravierende Fehler einem Leiter der „Garten-Fachkommission“ nicht unterlaufen dürfen.
Weiterhin versuchen die Verfasser des Protokolls die Kleingärtner zu verunsichern, in dem sie behaupten (Zitat): „Das bedeutet, der Anbau von Obst und Gemüse hat zwingend Vorrang … .“
Das ist grundsätzlich eine falsche Aussage, denn in dem Grundsatzurteil des BGH v. 17.6.2004 steht folgendes:
Kleingärtnerische Nutzung: „…ist in der Regel anzunehmen, wenn wenigstens ein Drittel der Fläche zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt wird. Besonderheiten, wie eine atypische Größe der Parzellen, topographische Eigentümlichkeiten oder eine Bodenqualität, die den Anbau von Nutzpflanzen teilweise nicht zulässt, können eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen.“ (Auszug aus BGH Urteil vom 17. Juni 2004 - III ZR 281/03).
Denn Gartenerzeugnisse sind nicht nur Obst und Gemüse sondern auch Blumen und Gehölze.
Durch solche vorsätzliche Falschaussagen diffamieren die Verfasser solcher Protokolle die aufopferungsvolle, ehrenamtliche Tätigkeit vieler Kleingartenfreunde und stellt Kleingartenanlagen gegenüber Fremdbetrachtern in ein gänzlich falsches Licht!
Die Frage steht im Raum: Ist es gewollt oder ungewollt, so falsch zu protokollieren? !
In der Zeitschrift Neue Justiz (6/2005 ab S. 241) wird von Dr. Lorenz Mainczyk (anerkannter Praktiker-Kommentator des BkleingG) eindeutig untersucht und analysiert:
II. Kleingärtnerische Nutzung und bauliche Bodennutzung – Kriterien der Kleingarteneigenschaft:
(S. 241)
„Ausgangspunkt für die Qualifizierung des Gesamtcharakters einer Anlage ist die tatsächlich ausgeübte Bodennutzung. (…) Der BGH entschied mit Urteil v. 17.6.2004, dass bei der Frage, ob es sich gemessen an diesem Maßstab im konkreten Einzelfall um eine Kleingartenanlage i.Sd BkleingG oder um eine sonstige Anlage handelt, auf den Charakter der Gesamtanlage und nicht auf einzelne Parzellen abzustellen ist.“
Um so bestürzender war für Vertreter der GPS die Beurteilung der Vertreters des SLK! Jeder Kleingärtner kann sich beim Besuch der Kleingartenanlage „Am Weidenweg“ davon überzeugen, dass es sich hier um eine sehr schöne, ordentliche und attraktive KGA im Sinne des BkleingG handelt.
Die protokollierte Aussage der Vertreter des SLK ist falsch und in sofern auch eine Lüge!
Und die KGA wird weiter falsch dargestellt: Entgegen der Aussagen im Protokoll hat die weit überwiegende Anzahl der Kleingärten in dieser Anlage eine kleingärtnerische Nutzung i.S. des BkleingG!
Das war sogar deutlich zu erkennen, beim Besuch der Vertreter der GPS im Winter 2017.
In einer KGA ist es nie ganz auszuschließen, dass Kleingärtner ihren Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag nicht völlig korrekt nachkommen, sei es aus Unkenntnis, aus Krankheitsgründen oder sonstigen Ursachen.
Darauf hin einer kompletten KGA einen schlechten Gesamtzustand zu bescheinigen ist äußerst ungehörig, noch dazu von Vertretern eines entsprechenden Dachverbandes.
Zitat aus Mainczyk (Neue Justiz 6/2005): „Der BGH hat in seiner o.g. Entscheidung v. 17.6.2004 grundsätzlich festgestellt, dass die erforderliche Würdigung des Gesamtcharakters einer Anlage unter diesem Gesichtspunkt ein Vorgang wertender Erkenntnis ist, der in erster Linie dem Tatrichter unterliegt.“
Auch die Einschätzung der GFK - Mitglieder im Protokoll(Zitat): „Der überwiegende Teil der KGA, so unisono (also übereinstimmend (d.V.)) besteht aus Erholungsgärten … „ , ist nach Überzeugung der Besucher der GPS grundlegend falsch. Fast in jedem Garten war deutlich die Hand des Kleingärtners zu erkennen.
Man fragt sich besorgt, ob die GFK - Mitglieder mit verbundenen Augen durch die Anlage gerannt sind oder warum sie derartige Böswilligkeiten veröffentlichen.
Immerhin berufen sich die Protokollanten auf den Natur- und Vogelschutz. Sie bemängeln zu wenige Obstbäume in der KGA. Zitat: „Aus diesem Grund können auch keine Nisthilfen für heimische Vögel aufgestellt werden. Es mangelt ebenso an Brutplätzen und Nahrungsquellen für Freibrüter , wie zum Beispiel den Haussperling (Hecken und Sträucher; aber keine Thujen).“
Verehrte Mitglieder der Garten-Fachkommision! Wo brüten denn die Vögel am liebsten? In Hecken aus Lebensbäumen, in Koniferen aller Art und so weiter und so fort. Ja, In der Anlage „Am Weidenweg“ gibt es Koniferenhecken, Laubhecken und Waldbäume (Anteil sehr gering!). Die sind aber im überwiegenden Teil so niedrig, dass die kleingärtnerische Nutzung auf keinen Fall eingeschränkt ist. Auch eine (Betonung liegt auf „eine“) Eibe in „riesigen“ Ausmaßen schmälert keinesfalls den gesetzestreuen, schönen Gesamteindruck der Gartenanlage und hindert nicht an kleingärtnerischer Nutzung!
So eine Eibe ist ein wahres Vogelparadies! Mit Besorgnis nimmt die GPS zur Kenntnis, dass der Vogelbestand lt. Aussagen von Naturschutzverbänden immer mehr abnimmt.
Eine Ursache ist die verfehlte Politik von Kleingartenverbänden. Offensichtlich kommen deren Vertreter in die KGA und übersehen angesichts einer „Eibe mit riesigen Ausmaßen“, glatt weg die deutlich vorhandene kleingärtnerische Nutzung der Parzellen nach den Vorgaben des BGH.
Das Resultat seiner eigenen Politik kritisieren die Vertreter der GFK des SLK dann aber auch (wieder Zitat aus o.g. Protokoll): „Besonders fiel auf, dass sich zahlreiche Kleingärtner hinter hohen Palisaden (gemeint sind Sichtschutzwände (d.V.)) und Hecken verschanzen. Also, das klingt ja dramatisch! Verschanzen ist ein Ausdruck aus früherer Kriegsführung (z.B. die Süptizer Schanzen aus dem siebenjährigen Krieg)!
Diesen Eindruck machte die KGA auf die Vertreter der GPS nicht.
Die vielen Holzsichtschutz-Wände (teils verfallen) fielen aber schon auf. Nach Aussagen anwesender Kleingärtner standen dort früher immergrüne Hecken. Die wurden aber raus gerissen!
Auf Grund von Hinweisen des SLK! Oh je, es waren Koniferenhecken!
Aber, dass mancher Kleingärtner ein wenig intime Atmosphäre in seinem Kleingarten genießen will, sei ihm vergönnt. Jedenfalls aus Sicht der GPS.
Nur die Holzwände sind furchtbar. Lasst euch nicht von selbsternannten „Hütern des BkleingG“ einschüchtern. Denn Hecken (auch aus Koniferen) verbietet das Gesetz nicht. Die dürfen nicht die kleingärtnerische Nutzung oder den Gartennachbar beeinträchtigen. Das beachtet bitte. Aber sonst ist dagegen nichts, aber auch gar nichts einzuwenden.
Die Vertreter der GPS bedanken sich beim Vorstand des KGV „Am Weidenweg“, dass er den Mut hatte, dass Protokoll vom 31.08.2017 im Schaukasten des Vereines auszuhängen, obwohl Teile des Vorstand dort selber in ein schlechtes Licht gerückt wurden, was den Vertretern der GPS als äußerst fraglich auffiel. Nach übereinstimmender Aussagen von Politikern der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesländer soll das Ehrenamt geschützt werden.
Unser Aufruf an alle Kleingärtner: Teilt uns eure Sorgen mit. Wir werden diesen nachgehen! Und Ungerechtigkeiten und Falschaussagen veröffentlichen!
Eure Garten Partei Sachsen (GPS)
PS: Lesen Sie auch unseren Beitrag "Kahlschlag"