Kein Einzelfall !
Wie schon berichtet gibt es immer wieder Vorfälle, welche kaum zu verstehen sind.
So wie hier, wo die Begehung einer Kleingartenanlage durch Gartenfachberater des Dachverbandes, welche zur Verunsicherung der Gartenfreunde und zu Entstellungen vieler Parzellen führte.
Anlass war mal wieder das leidliche Thema Wald- und Parkbäume. Der Verband geht mit unglaublicher Vehemenz gegen derartige Gewächse vor. Warum eigentlich?
In der Kleingartenkonzeption der Stadt Leipzig wird doch ein Vorbild-Kleingarten ganz anders dargestellt.
Blickt man über den Zaun, so sieht man ein Blumenbeet, schön anzusehen und gut für Bienen und Insekten. Dahinter eine kleine Laube und man glaubt es kaum, als natürliches Trennelement zum Gemüsegarten eine, vom Verband, ach so verpönte Koniferen Hecke. Wie kommt´s denn?
Nun, die Hecke behindert weder die kleingärtnerische Nutzung, noch stört sie keinen. Und gegen das Bundeskleingartengesetz oder das BGB verstößt sie auch nicht. Darüber haben wir schon berichtet.
Blicken wir nun mal in die besagte Kleingartenanlage.
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Es ist zwar ein grauer Wintertag im Januar, aber wir erkennen eine gepflegte Parzelle mit Blumenbeet und Anbauflächen für Gemüse, einfach vorbildlich! Aber die Fachberater vom Verband stört etwas. |
Wenn´s nach denen geht, muss es so aussehen. Bretter, Bretter, Bretter … |
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Das kann doch aber nicht das Ziel sein!
Aber das ist das Resultat, wenn alles stur und steif nach den „Hinweisen“ so genannter Gartenfachberater durchgeführt wird. Hier stand früher eine wunderbare Hecke.
Die sollten raus gerissen werden, was auch passierte.
Wenn man heute an dieser KGA vorbeifährt, kann man denken, dass dahinter sich ein Müllplatz verbirgt.
Wo ist nur der Natursinn und der Sinn für's Natürliche geblieben?!
Jeder Kleingärtner hat ein Recht auf seine Privatsphäre. Aber muss er die mit Bretterwänden schützen. Die GPS sagt dazu eindeutig: Nein
Obwohl diese Parzelle selbst im Winter ein Hingucker ist, steht sie unter Kritik.
Bleibt nach wie vor die Frage, welche Interessen vertritt der Verband hier? Die der Kleingärtner auf keinen Fall.
Es ist ja so, dass der Verband zwischen zwei Stühlen sitzt. Auf der einen Seite ist er Vertragspartner des Grundstückseigentümers, mit dem Generalpachtvertrag. Auf der anderen Seite ist der Verband Vertragspartner mit seinen Mitgliedsvereinen, mit dem Zwischenpachtvertrag.
Fazit: Zwei Herren zu dienen ist unmöglich! Zudem wird im Verband noch die Funktion des Verbandsvorsitzenden oftmals mit der Funktion des Geschäftsführers in Personalunion ausgeübt.
Damit wird die Sache dann auch klar, es geht ums Geschäft.
Die Kleingärtner sollen aus ihrem Status heraus gedrängt werden und in den Status Erholungsgärtner weichen. Damit entfällt der Schutz durch das Bundeskleingartengesetz und der Grundstückseigentümer kann den Pachtzins frei gestalten.
Und auch der Kündigungsschutz durch das BkleingG ist futsch.
Aber das BkleingG schützt die Kleingartenanlagen und verlangt auf keinen Fall so einen haarsträubenden Unfug, wie oftmals von den Verbänden lauthals gefordert.
Liebe Leser, lasst Euch nicht dazu verleiten die Natur so zu verunstalten.
Schließt euch uns an nach dem Motto Gemeinsam Positionen Stärken.
Und an die Vorstände der Kleingartenvereine sagen wir, werdet Euch bewusst, dass Ihr juristisch eigenverantwortlich seid.
Und an Alle: Informiert uns wenn Ihr so etwas erlebt.
Eure Garten-Partei Sachsen (GPS)