Die politische Gliederung in Sachsen besteht seit der großen Gebietsreform im Jahre 2008 aus 3 kreisfreien Städten und 10 Kreisen. (1990 waren es noch 48 Kreise und 6 kreisfreie Städte).
Die Reform erfolgte nicht zum Spaß, sondern um die Verwaltung effizient zu gestalten.
Die Kleingartenorganisation in Sachsen ist in 36 Verbände gegliedert. (Das entspricht ca. 5.000 Parzellen je Verwaltungseinheit und es werden immer weniger). Der größte Verband ist der SLK mit ca. 30.000 Parzellen; "Zwerge" unter den Verbänden haben nur ca. 1.200 Parzellen zu verwalten. Die Unterschiede zwischen den Verwaltungsgrenzen und den Gebieten der Kleingartenverwaltung erschweren die Zusammenarbeit der Kleingärtner mit der Verwaltung und führen zu "Ungleichbehandlung" der Kleingärtner in einem Verwaltungsgebiet.
Die Kleingartenverbände hatten 10 Jahre Zeit, sich an die politische Gliederung anzupassen. Das ist nicht geschehen, die Verbände sind also reformunwillig und verbrennen Kleingärtnergeld, was die Kleingärtner besser anlegen könnten, als es für Verwaltung rauszuschmeißen..
PS: Man kann auch nicht behaupten, dass die Reform nach dem BKleingG verboten ist!