"Einfach" darf auch ordentlich sein, das ist nach dem BKleingG nicht verboten
Mythos: "Das Übernachten im Kleingarten ist verboten"
Die LAUBEN dürfen zum dauerhaften Wohnen nicht geeignet sein, so steht es im Bundeskleingartengesetz.
Wir halten jedoch daran fest, dass das Übernachten in der Laube lt. Gesetzeskraft grundsätzlich nicht verboten ist und somit zu normalisieren ist und
dies sollte so auch im öffentlichen Bereich von den Verbänden sowie Vereinen
v i e l m e h r und umgehend vertreten werden.
Nach der Auffassung unserer Gärtnervereinigung ist das unter Anderem eine Möglichkeit, dem Leerstand in den KGV entgegenzuwirken und der Kleingarten
wird somit auch wieder attraktiver !!! Dadurch ist es nämlich möglich, auch Gartenfreunde aus den Zentren der Ballungsgebiete für den Kleingarten am Rande der Stadt zu gewinnen und zu begeistern.
- Laut dem Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.:
"...ferner ist auch hier der Begriff des "Wohnens" in aller Regel nicht definiert."
"Nach insofern völlig übereinstimmender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur stellt der zeitweilige Aufenthalt von Kleingärtnern in der Gartenlaube sowie das gelegentliche Übernachten in derselben kein "Wohnen" im Sinne des BKleingG dar. Hier können in den örtlichen Satzungen keine unterschiedlichen Kriterien zur bundesgesetzlichen Regelung verankert werden."
- Laut
Dr. Rößger LGF 06/2017: Vorübergehender Aufenthalt im Kleingarten
Rubrik: Sie fragen-wir antworten
"Obwohl der Gesetzgeber im Bundeskleingartengesetz (BKleinG) keine Regelung hinsichtlich des vorübergehenden (einmaligen oder über mehrere Tage oder Wochen zusammenhängenden) Aufenthalts im Kleingarten einschließlich des Übernachtens in der Gartenlaube trifft, ist in der Rechtspraxis allgemein anerkannt, dass es dem Kleingartenpächter und den in seinem Haushalt lebenden Personen nicht verwehrt werden kann, die Gartenlaube zu einem vorübergehenden, d.h. gelegentlichen Aufenthalt an einem oder mehreren zusammenhängenden Tagen und den damit verbundenen Übernachtungen (unter behelfsmäßigen Bedingungen) in der Gartenlaube zu nutzen."
Eine Frage sei erlaubt, Herr Rechtsanwalt Rößger:
Fahren sie eigentlich noch unter behelfsmäßigen Bedingungen (also wie die Frau von Carl Benz mit ihrem ersten Automobil 1885 – da wurden auch die ersten KGA gegründet!) in ihren Garten (oder haben sie gar keinen Garten?) oder ins Theater oder in den Urlaub? Oder haben Sie sich inzwischen von ihrem Trabant getrennt und sich vielleicht einen Mercedes Benz zugelegt?
Wir können das entsprechend Ihren (behelfsmäßigen) Kommentierungen kaum glauben. Aber die Zeiten haben sich weiter entwickelt!
Genauso hat sich auch das Übernachten in den Kleingartenanlagen weiterentwickelt. Da ist wohl jedem ein Bett in der Laube zu zugestehen (und nicht nur im Kornfeld).
Einfach darf auch ordentlich sein, das ist nach dem BKleinG nicht verboten!
Und in diesem Raum der „Übernachtung“ sollten schon aus hygienischen Gründen keine Düngemittel stehen oder der gerade benutzte Rasenmäher. Am Ende findet die Übernachtung noch neben Ameise, Spinne oder gar Gartenmaus statt. Nein Danke für solche altmodischen Darstellungen einer Gartenlaube. Wir leben nicht mehr im 19. oder 20. Jahrhundert.
Auch das Kleingartenwesen muss sich weiterentwickeln. Leider ist es Tatsache, dass Verbände absolut keine Lösungen anbieten.
Alleine in der Stadt Leipzig mit rund 600.000 Einwohnern gibt es 1200 leer stehende Gärten.
Das wird von den Verbänden registriert, aber weder analysiert noch Gegenmaßnahmen vorgeschlagen.
Halt! Es gibt doch ein Lösungsangebot: Erhöhung der Beiträge (wegen akuten Leerstand!)
Rößger kommentiert auch:
"Ablehnung finden Praktiken, die ein regelmäßiges Verbleiben und Schlafen in der Gartenlaube an den Wochenenden in den Sommermonaten oder während der gesamten Sommer- und Herbstmonate beinhaltet, weil es sich dabei um keinen vorübergehenden Aufenthalt im obigem Sinne handelt."...
Diese Ablehnung kann nur von ewig Gestrigen kommen, oder von Leuten die die Vielfalt und Schönheit eines Kleingartens gar nicht kennen.
Rößger kommentiert weiter:
„Die Gartenlaube übt eine Hilfsfunktion bei der kleingärtnerischen Nutzung der Pachtsache aus.“
Genau das macht sie!
Denn mit der kleingärtnerischen Nutzung ist der Erholungsaspekt untrennbar verbunden! Also auch Mittagsschlaf und erholsamer Nachtschlaf!
Aber bitte nicht unter behelfsmäßigen Bedingungen! So kann kein Mensch seine Ruhedefizite aus dem immer hektischer werdenden Lebensabläufen abbauen.
Und weiter wird von dem Mitteilungsblatt der Kleingärtnerverbände Leipzig's über Herrn Dr. Rößger mitgeteilt:
„Der Kleingartenpächter darf den Kleingarten nicht zu seinem Lebensmittelpunkt gestalten...
Hallo Gartenfreunde! Eben noch hat der Vorstandsvorsitzende des SLK R. Müller auf der Mitgliederversammlung des SLK vom 16.11.2017 über die sozial politische Bedeutung des Kleingartenwesens besonders für die ärmeren Bevölkerungsschichten referiert.
Klingt in so einer Versammlung auch immer gut.
Offensichtlich scheinen zwischen den Aussagen des Vorsitzenden vor den Mitgliedsvereinen und der offiziellen Meinung der übergeordneten Verbände gravierende Meinungsverschiedenheiten zu herrschen!
Eine Rede wird danach bewertet, wie diese in der Praxis umgesetzt wird.
Ansonsten wird sie unter dem üblichen „bla bla“ abgehakt!
Und dabei ist es unstreitig so, dass für viele Gartenfreunde der Kleingarten bereits Lebensmittelpunkt geworden ist. So wie er es zu VKSK - Zeiten schon immer war.
Heute wird das begründet, mit den damals angeblich nicht vorhandenen Reisemöglichkeiten der Bevölkerung.
Heute ist es oftmals und in zunehmenden Maße die schiere Armut, die viele Menschen und Familien dazu zwingt, ihre Freizeit ausnahmslos in ihrem Kleingarten zu leben.
Der Kleingarten ist dadurch Lebensmittelpunkt vieler Familien.
Es gibt also gar keinen Grund, über einen vorübergehenden Aufenthalt im Garten zu sinnieren, Herr Dr. Rößger!
Die gesellschaftliche Praxis regelt dass von ganz alleine.
Somit sagen wird:
- das Übernachten in den Sommermonaten ist durchweg zu gestatten (nirgendwo verboten) eine zeitliche Eingrenzung ist gesetzgeberisch nicht vorhanden, denn von einem dauernden Wohnen ist auch hier keine Rede
- ein ununterbrochener 14-tägiger Urlaub, gerade für Familien mit geringem Einkommen ist somit zu gewährleisten und auch in Hinsicht des Gemeinwohls sogar erwünscht.
- dadurch werden Fahrten mit Autos zwischen Garten und Wohnung minimiert, was aus einen unbedingten Beitrag zur Schadstoffreduzierung darstellt
- das Erholen im Kleingarten sollte das gleiche Gewicht darstellen wie das Arbeiten (insbesondere die Erholung v. der täglichen Arbeit)
usw. usw. ...
Ihre Gärtnervereinigung "wir bleiben"
PS:
Im nächstem Beitrag:
1/3 Regelung - Anbaufläche, etwa auch ein Mythos?
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