Garten (1 von 1)Symbolbild

Der Kleingarten boomt und das ist gut so. Aber die Betonung sollte wirklich auf „Kleingarten“ liegen.

Genau das versucht aber der Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V. in einem Artikel in der Leipziger Volkszeitung zu diffamieren.

Zitat:
„Mit Pool, Grill und Trampolin für die Kids habe der Kleingarten also erstmal nichts zu tun, so der Leipziger Stadtverband.“
Das ist doch wohl ein Witz!
In der Praxis dürfte es kaum einen Kleingarten ohne Grill geben und der Stadtverband selbst ist ein großer Verfechter vom Grill. Schauen wir auf Veranstaltungen, wie die jährlichen Wanderungen durch Leipziger Kleingartenanlagen, dieses Jahr die 13. Wanderung, mit jedes Mal mehreren Hundert Teilnehmern , Kleingärtnern, Gartenfreunden und Gästen welche immer am Grill enden und keiner hat jemals die Steaks oder Bratwürste und das kühle Bierchen verachtet. Es gehört einfach dazu, wie die Luft zum atmen.
Spielmöglichkeiten für die Kinder und Enkelkinder sind im Garten unverzichtbar. Gemeinschaftsspielplätze sind gut und schön, sofern vorhanden, können aber das Spiel in Garten nicht ersetzen. Kinder haben nun mal keinen „ON/OFF“-Schalter und müssen ständig beschäftigt werden.
Obst und Gemüse gehören natürlich auch zum Kleingarten. Eine frisch geerntete Tomate oder Gurke, ein Bohnensalat mit eigenen Kräutern und viele andere Erzeugnisse aus dem Garten sind etwas Feines für den Kleingärtner und seine Gäste. Ebenso das Naschobst, frisch vom Strauch oder Baum direkt in den Mund. Aber die Notwendigkeit Gartenbauerzeugnisse hauptsächlich zur Lebensmittelversorgung anzubauen ist im Gegensatz zu früheren Zeiten nicht mehr gegeben. Die wirtschaftliche Situation gibt heute auch dem Erholungswert des Kleingartens eine Bedeutung. Das sieht auch das Bundeskleingartengesetz so. Ein Kleingartenverein ist nun mal kein Arbeitslager.
Ein Erholungsgarten, wie von Herrn Müller angepriesen, ist auch eine feine Sache. Hier findet das Bundeskleingartengesetz tatsächlich keine Anwendung. Doch die Sache hat einen gewaltigen Hacken! Wo das Bundeskleingartengesetz nicht greift kann es auch den Gärtner nicht schützen.
Dem Kleingärtner sichert das Bundeskleingartengesetz einen niedrigen Pachtzins und gibt ihm einen Kündigungsschutz, den der Erholungsgärtner nicht hat. Also, Erholungsgärten sind eigentlich nur gut für den Grundstückseigentümer. Der kann den Erholungsgärtner raus schmeißen, wann es ihm passt und der Erholungsgärtner darf dann heulend zuschauen wie der Bagger seinen Garten zerstört und er darf auch noch einen erheblichen Anteil der Kosten dafür zahlen. Prima!!!
Es geht soweit, dass Grundstückseigentümer unter Einbeziehung des Stadtverbandes versuchen bestehende Kleingärten und Kleingartenanlagen aus dem Status „Kleingarten“ zu drücken und daraus Erholungsgärten zu machen. Der Grund dürfte klar sein. Unklar ist uns, der Garten-Partei Sachsen, warum der Stadtverband dabei mit macht.
Mit jedem verlorenen Kleingarten verliert der Stadtverband Mitgliedsbeiträge, von denen er ja eigentlich lebt. Aber, dass scheint für den Stadtverband nicht so schlimm zu sein, denn wenn die Einnahmen sinken kann man ja die Beiträge erhöhen. So macht es ja schließlich der Landesverband Sachen vor. Die verbleibenden Mitglieder erhalten ja bereits über mehrere Jahre verteilt stufenweise Beitragserhöhungen.
Wo bleibt dann aber der soziale Charakter des Kleingartenwesens?
Also liebe Kleingärtner, erhaltet Euch den Status des Kleingartens!
Wenn Ihr den verliert, seid Ihr verloren! 
h.g.

 

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