Der ideale Verband
Kleingartenvereine müssen keinem Verband angehören; sie müssen nur das BKleingG einhalten. Es gibt aber Aufgaben, die in einer starken Gemeinschaft besser und effektiver zu lösen sind, als in einem einzelnen Verein.
Kahlschlag
Kein Einzelfall !
Wie schon berichtet gibt es immer wieder Vorfälle, welche kaum zu verstehen sind.
So wie hier, wo die Begehung einer Kleingartenanlage durch Gartenfachberater des Dachverbandes, welche zur Verunsicherung der Gartenfreunde und zu Entstellungen vieler Parzellen führte.
Anmaßung oder System?
Stellungnahme der Garten Partei Sachsen (GPS) zum Protokoll zur Gartenbegehung der Kleingartenanlage „Am Weidenweg“ vom 31.08.2017
Kleingartenorganisation-Geldverschwender
Die politische Gliederung in Sachsen besteht seit der großen Gebietsreform im Jahre 2008 aus 3 kreisfreien Städten und 10 Kreisen. (1990 waren es noch 48 Kreise und 6 kreisfreie Städte).
Waldbäume
Thema Nadel-/Waldbäume:
Ein viel diskutiertes und umstrittenes Thema. In diesem Beitrag gehen wir ausführlich auf die rechtliche Situation ein.
"Der Baum muss raus"
Naturschutz spielt keine Rolle! Jedenfalls nicht für den Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V.
Übernachten
"Einfach" darf auch ordentlich sein, das ist nach dem BKleingG nicht verboten
Mythos: "Das Übernachten im Kleingarten ist verboten"
Die LAUBEN dürfen zum dauerhaften Wohnen nicht geeignet sein, so steht es im Bundeskleingartengesetz.
Der Kleingarten boomt
Der Kleingarten boomt und das ist gut so. Aber die Betonung sollte wirklich auf „Kleingarten“ liegen.
Mitgliederversammlungen
Symbolfoto Ratssaal
Mitgliedervesammlungen des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e.V.
Hier einige Auszüge aus den Berichten zu MV des SLK in den vergangenen Jahren, bis hin zur letzten MV 2017.
Mitgliederversammlung des SLK 2017
Neues Rathaus, untere Wandelhalle.
Foto: Appaloosa_LE
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, sehr geehrte Unterstützer und Förderer des Kleingartenwesens,
Ein Einzelfall?
in kleiner Gartenverein im Süd-Westen der Stadt Leipzig.
Am Rande der Stadt, eingeschlossen von einem Land - und Vogelschutzgebiet angrenzend an ein künftiges Naturschutzgebiet.